Zustiftungen

Nach dem Willen der Stifterin wurde die Freundlich-Stiftung ausdrücklich für Zustiftungen offen gehalten. Wer den Stiftungszweck - die Förderung der medizinischen Nachwuchsforschung - unterstützt, kann durch eine Zustiftung zu Lebzeiten oder auch testamentarisch einen eigenen, wesentlichen Beitrag leisten.

Dies hat den Vorteil, dass die vorhandene Organisation und Verwaltung genutzt und somit die zugestifteten Mittel ausschließlich für den eigentlichen Stiftungszweck eingesetzt werden können.

Für künftige Stifter ist eine Zustiftung auch dann ratsam, wenn die Erträge aus dem geplanten oder möglichen Stiftungsertrag nicht hoch genug sind, um den Stiftungszweck eigenständig ausreichend zu verwirklichen.

Mit einer Zustiftung zur Freundlich-Stiftung können aber auch die oben genannten Förderprojekte nach dem Willen des Zustifters erweitert werden.