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Zustiftungen |
| Nach dem Willen der
Stifterin wurde die Freundlich-Stiftung ausdrücklich für Zustiftungen
offen gehalten. Wer den Stiftungszweck - die Förderung der medizinischen
Nachwuchsforschung - unterstützt, kann durch eine Zustiftung zu Lebzeiten
oder auch testamentarisch einen eigenen, wesentlichen Beitrag leisten.
Dies hat den Vorteil, dass die vorhandene Organisation und Verwaltung genutzt und somit die zugestifteten Mittel ausschließlich für den eigentlichen Stiftungszweck eingesetzt werden können. Für künftige Stifter ist eine Zustiftung auch dann ratsam, wenn die Erträge aus dem geplanten oder möglichen Stiftungsertrag nicht hoch genug sind, um den Stiftungszweck eigenständig ausreichend zu verwirklichen. Mit einer Zustiftung zur Freundlich-Stiftung können aber auch die oben genannten Förderprojekte nach dem Willen des Zustifters erweitert werden.
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