Kriterien für Förderung

Wir fördern Sie gerne! Hier finden Sie die Kriterien für Fördermittel der Dr. Walter und Luise Freundlich-Stiftung:

  • Sie sind medizinischer Nachwuchsforscher mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Als junger Doktorand oder Post-Doktorand liegt Ihre Promotion höchstens 5 Jahre zurück
  • „Jung“ bedeutet für uns, dass Sie zum Zeitpunkt des Antrags höchstens 35 Jahre alt sind (Erziehungszeiten können angerechnet werden)
  • Ihre Reisekosten stehen im direkten Zusammenhang mit Ihrer aktiven Beteiligung an einem Kongress o.ä.
  • Sie präsentieren uns Ihr Vorhaben in Form eines Abstracts
  • Als von uns geförderter Nachwuchsforscher versehen Sie Slides, Poster und andere Materialien Ihres Vortrages nach vorheriger Abstimmung mit der Stiftung mit dem Logo der Dr. Walter und Luise Freundlich-Stiftung
  • Nach vollbrachtem Werk stellen Sie die finalen Unterlagen (inklusive Logo-Einbindung der Stiftung) der Freundlich-Stiftung zur Verfügung und erlauben uns, diese auf der Website der Stiftung darzustellen

    Dieses Reglement hat der Vorstand im Sinne der Stifterin und der Satzung der Dr. Walter und Luise Freundlich-Stiftung festgelegt. Er entscheidet auch über die Vergabe der Stiftungsmittel.

     

    Maximale Fördersummen:

    • für Kongresse und Meetings in Deutschland:
      maximale Förderung 500,- Euro
    • bei Veranstaltungen in Europa:
      maximal 1.000,- Euro
    • bei Veranstaltungen außerhalb Europas:
      maximal 1.500,- Euro
    • Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht.

      ©2023 Dr. Walter und Luise Freundlich-Stiftung